Carnet de Passage

Bei Reisen in die allermeisten afrikanischen Ländern, ist das Carnet de Passage (auch  Triptik genannt) von großer Wichtigkeit. Es ist das Grenzdokument, welches die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs ermöglicht. Das Carnet de Passage ist ein Jahr lang gültig, die maximal zulässige Aufenthaltsdauer ist aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang. Ein Carnet de Passage kann während seiner Gültigkeitsdauer zur Einreise in mehrere Länder eingesetzt werden. Aus diesem Grund muss nicht für jedes Land ein eigenes Carnet ausgestellt werden. Die ausstellenden Automobilclubs sind Mitglieder im internationalen Carnet-System AIT (Alliance International de Tourisme) und FIA – Federation Internationale de l’Automobile sie  garantieren vor den Zollbehörden der Gastländer für die ordnungsgemäße Verzollung, falls das Fahrzeug nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird. In Deutschland wird es vom ADAC ausgestellt.

Wichtig: Unbedingt darauf achten, dass bei Ein- wie Ausreise aus dem jeweiligen Land alles korrekt abgestempelt wird, ansonsten können je nach Land horrende Strafzölle fällig werden.

Länder, für die ein Carnet de Passage erforderlich ist:
Ägypten, Botsuana, Burundi, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda. Für zahlreiche weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.

Im Falle, dass der Inhaber des Carnet de Passage sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß aus dem jeweiligen Land ausführt oder verzollt, ist der entsprechende Automobilclub verpflichtet, die im betreffenden Land vorgeschriebenen Kosten bzw. Zollforderungen zu übernehmen. Was unter Umständen exorbitante Forderungen sein können! Aus diesem Grund stellt der jeweilige Automobilclub ein Carnet de Passage nur dann aus, wenn Sie sich verpflichten, alle Kosten zu tragen. Deswegen muss auch eine Sicherheitsleistung in bar oder als Bankbürgschaft beim Automobilclub hinterlegt werden. Damit bei eventuellen Forderungen auch auf dieses Geld zugegriffen werden kann.

Tipp: Bei Ausstellung des Carnet de Passage sollte der Wert des Fahrzeuges möglichst gering angeben werden, um die Höhe der zu hinterlegenden Bürgschaft so niedrig wie möglich zu halten. Die Zollbehörden der einzelnen Länder kontrollieren den Zeitwert des Fahrzeugs sowieso nicht, der Automobilclub nur dann, wenn zu stark untertreiben wurde.

Preise

Alle Informationen beim ADAC, Abteilung Grenzverkehr. Ausstellungsgebühr: 160 Euro ADAC-Mitglied, 260 Euro Nichtmitglied. Für die Ausstellung des Carnet de Passage muss eine Kaution (Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Diese kann direkt beim ADAC hinterlegt werden oder in Form einer Bankbürgschaft erfolgen.

Die Höhe der Sicherheitsleistung nach Zeitwert des Fahrzeuges (Der Zeitwert ist der Listenpreis ohne Wertsteigerungen und Sonder-Umbau-Zubehör):

Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 15.000 Euro – 1500 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 25.000 Euro – 2500 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 50.000 Euro – 5000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 75.000 Euro – 7500 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges über 75.000 Euro – auf Anfrage

Bei Gültigkeit für südafrikanische Zollunion (Südafrika, Botsuana und Namibia):

Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 15.000 Euro – 5000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 25.000 Euro – 7500 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 50.000 Euro – 15.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 75.000 Euro – 20.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges über 75.000 Euro – auf Anfrage

Bei Gültigkeit für Ägypten:

Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis   7.500 Euro – 5000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 15.000 Euro – 10.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 25.000 Euro – 15.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 50.000 Euro – 30.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges bis 75.000 Euro – 40.000 Euro
Bei einem Zeitwert des Fahrzeuges über 75.000 Euro – auf Anfrage

Ein Carnet de Passage ist ein internationales Reisedokument, das in vielen Ländern verwendet wird, um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug, das durch das Land transportiert wird, nicht verkauft oder vermietet wird, bevor es das Land verlässt. Es dient auch als Sicherheit für die Zahlung von Zollgebühren und Steuern. Ein Carnet de Passage wird normalerweise von Automobilklubs oder anderen autorisierten Organisationen ausgestellt und ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig.

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