Fahrzeugpapiere

In den meisten Ländern Afrikas, die nicht über die internationale Versicherungskarte abgedeckt sind, muss für das Fahrzeug eine Mindestversicherung (Third-Party-lnsurance), ähnlich der Haftpflichtversicherung, abgeschlossen werden. Um diese Versicherung abschließen zu können muss nachgewiesen werden, dass der Wagen in Deutschland zugelassen ist. Andernfalls muss das Fahrzeug in dem jeweiligen Land angemeldet werden und den dortigen Bestimmungen entsprechen. Das ist in vielen Ländern Afrikas ein fast unmöglich und mit viel Ärger und hohen Kosten verbunden.

In den meisten Afrikanischen Ländern wird die Zulassung nicht geprüft. Allerdings kann es auch passieren, das die Zulassung sehr genau geprüft wird. Dabei taucht oftmals folgendes Problem auf: Der Besitz des Fahrzeugscheins bestätigt auf unbestimmte Zeit, dass der Wagen ordnungsgemäß zugelassen ist. Diese Praxis ist aber in fast allen anderen Ländern unbekannt. Dort wird die Zulassung für einen bestimmten Zeitraum erworben, danach läuft diese ab und kann erneuert werden. Der Zulassungszeitraum ist im allgemeinen auf einer Plakette an der Frontscheibe oder in den Zulassungspapieren festgehalten. Die Beamten im Ausland suchen nun natürlich verzweifelt nach dem Verfallsdatum im Fahrzeugschein und stoßen im schlimmsten Fall auf den längst überschrittenen Termin der nächsten Fahrzeugvorführung. Von der Annahme, das Auto sei nicht mehr zugelassen, können die Beamten erfahrungsgemäß nur mit großer Mühe abgebracht werden, einfacher ist es deshalb, den Fahrzeugschein zur Zufriedenheit aller Beteiligten vorher selbst mit einem Verfallsdatum zu versehen.

Internationale Zulassung

Die Internationale Zulassung wird von den zuständigen Zulassungsstellen ausgestellt. Sie enthält verschiedene Daten, welche das Fahrzeug betreffen. Auf den letzten Seite werden diese in verschiedenen Sprachen erläutert.

Die Gültigkeitsdauer der Internationale Zulassung wird an den nächsten TÜV-Termin angeglichen, beträgt aber höchstens ein Jahr. Vom Ausland aus kann diese Zulassung nicht verlängert werden. Dies ist auch nicht nötig, da bei Kontrollen meist nur das Vorhandensein des Dokuments, nicht aber die Gültigkeitsdauer, geprüft wird.

Tipp: Um die  Grenzformalitäten unkomplizierter zu gestallten, sollte das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Wenn der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sog. Benutzervollmacht aushändigen. Diese ist z.B. beim ADAC erhältlich.

Fahrzeugabmeldung

Bei einem   sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll wäre, für die Zeit ihrer Abwesenheit das Auto abzumelden. Da es generell möglich ist, für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes die bereits gezahlte Versicherungs-Prämie erstattet zu bekommen (siehe auch Kapitel Kfz-Versicherungen), sparen Sie bei einer Fahrzeugabmeldung effektiv nur die Kraftfahrzeugsteuer.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Stilllegung des Fahrzeugs durch Abmeldung in Deutschland die länger ist als 12 Monate, die Daten im Kraftbundesamt gelöscht werden. Damit wird das Fahrzeug endgültig stillgelegt. Bei Ihrer Rückkehr nach über 12 Monaten Abwesenheit muss eine neue Zulassung beantragt werden, mit einem Vollgutachten beim TÜV. Im Falle das im Ausland nachgeforscht wird, was relativ unwahrscheinlich ist, sollte eine Anmeldung im Heimatland nachweisbar sein.

Die Abmeldung des Fahrzeugs ist nur bei sehr langen Auslandsaufenthalten über zwei Jahre sinnvoll. Oder wenn geplant ist, dass Fahrzeug im Ausland zu lassen.

Soll das Fahrzeug abgemeldet werden, und befindet sich nicht mehr im Geltungsbereich der Versicherung, gibt es folgende Möglichkeit:

Abgabe der Nummernschilder und die nationale Zulassung bei der Deutschen Botschaft im jeweiligen Land. (Die Botschaften sind  von diesem Sonderservice oft nicht begeistert und lehnen dies in manchen Ländern ganz ab.

Die Nummernschilder und die nationale Zulassung werden zurück nach Deutschland geschickt und ein Freund oder Bekannter geht persönlich zu Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug dann abgemeldet wird.

Das Fahren ohne Nummernschilder ist natürlich nicht erlaubt. Am besten es werden vor Reiseantritt Identische Nummernschilder in Deutschland angefertigt. Dies kann meist in der nähe jeder Zulassungsstelle erfolgen. Es ist auch praktisch dies zu tun wenn man das Fahrzeug nicht abmelden möchte. Man hat dann einen Satz Ersatznummernschilder für alle Fälle dabei.

Fahrzeugdokumente- und Fahrzeugzulassung

Fahrzeugzulassung
Kurzzeitreise: Deutsche Zulassung und evtl. internationaler Kfz-Schein
Langzeitreise bzw. Verkauf im Ausland: verschiedene Möglichkeiten der Zulassung (siehe oben)

Ausfuhrkennzeichen:
Voraussetzung: TÜV/AU, bei Ablauf: verkürzte HU (Hauptuntersuchung)
Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen (15 Tage), z.B. fürPKW/Wohnmobil um die  80 Euro
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, evtl. Abmeldebescheinigung
Beantragung (mit Versicherungsdauer) für 15 Tage bis 12 Monate möglich

Internationaler Zulassungsschein und Ausfuhrkennzeichen von Zulassungsstelle

Vorteil: Das Fahrzeug ist, bei Ausfuhr innerhalb von 3 Monaten von der Kraftfahrzeug- Steuer befreit.
Nachteil: Eine Wiedereinreise nach Europa ist nicht möglich, außer einer Wiederzulassung in Deutschland  vor der Rückreise(nur mit gültigem TÜV und  Versicherung möglich). Es können Probleme bei der endgültiger Stilllegung des Fahrzeuges auftreten.
Wie: Reise mit internationalem Zulassungsschein,dabei fallen keine Kosten für Steuer und Versicherung in Deutschland an.

Saisonkennzeichen

Die saisonale Zulassung kann mit einer Ausstellung von mindestens 2 Monaten pro Jahr erfolgen. Dabei muss dann nur für den entsprechenden Zeitraum Steuern und Versicherung bezahlt werden.

Vorteil: Steuer und Versicherung müssen nur für begrenzten Zeitraumbezahlt werden. Bei Langzeitreisen ist keine endgültige Abmeldung und damit Stilllegung erforderlich. Die Wiedereinfuhr wird erleichtert

Nachteil: Die Wiedereinreise ist nur innerhalb der angemeldeten Monate möglich. (Außer man schifft das Fahrzeug zurück nach Deutschland und lässt es von einer Spedition bis nach hause bringen.)

Der ADAC sagt dazu folgendes: „Die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben! Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei Grenzübertritten zu allergrößten Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Zulassungsschein mitgeführt werden. Er kann von jedem Straßenverkehrsamt ausgestellt werden.“

Tipp: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit die Kraftfahrzeugversicherung ruhen zu lassen. Dabei fallen für den Zeitraum, in welchem das Fahrzeug nicht im Bereich der Internationalen Versicherungsgebietes befindet keine Kosten an.

Abmeldung

Vorteil: Es fallen keine Steuer und Versicherung in Deutschland an. Allerdings muss (sollte) das Fahrzeug dann vor Ort versichert werden.

Nachteil: Die Rückführung des Fahrzeuges nach Deutschland ist schwierig, Kfz wird endgültig stillgelegt, keine Wiederanmeldung in Deutschland möglich, außer mit großem TÜV. Da bei der Stilllegung des Fahrzeuges der KFZ-Schein eingezogen wird, ist dieser nicht mehr vorhanden. Abhilfe schafft eine gute Farbkopie vor Stilllegung. (Neu: EU-Zulassungsbescheinigung I (seit 10.05) wird künftig bei Abmeldung nicht mehr eingezogen.)Allerdings wird der KFZ-Schein in den Ländern, welche mit einem Carnet de Passage bereist werden, meist nicht benötigt. Es können Problem beim Verkauf an Dritte auftreten, da  keine Umschreibung des Briefes ohne Zulassung möglich ist. Die offizielle Lösung für dieses Problem ist eine Vollmacht

Fahrzeugdokumente

Internationaler Fahrzeugschein: (Aushändigung bei Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens oder Beantragung bei Zulassungsstelle) Gültigkeit: ein Jahr.
Internationaler Führerschein: Gültigkeit: 3 Jahre, keine Verlängerung möglich. (Benötigt werden Ausweis, Passbild und EU-Führerschein.
Carnet de Passage: siehe Carnet de Passage
KFZ-Versicherung: siehe Kfz Versicherung

Tipp Fiche
Bei Reisen durch das westliches Afrika ist das sogenannte „Fiche“ sehr hilfreich. Es ist ein Vordruck (in Französische und Englisch mit folgenden Angaben: Alle Passdaten, Name der Mutter, Name des Vaters, Beruf, Grund des Aufenthaltes, Autodaten mit Fahrgestellnummer und Kfz-Kennzeichen. Es wird bei Straßenkontrollen immer wieder verlangt und erspart jedes Mal das zeitaufwendige und mühsame abschreiben all dieser Daten.

Tipp Reiseroute
In manchen Ländern Afrikas wird eine Liste mit allen bereisten und noch zu bereisenden Ländern angefordert. Um die Nerven zu schonen und Zeit zu sparen, ist es sinnvoll eine solche Liste bereitzuhalten.

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