Autoversicherung

Die internationale Versicherungskarte dient im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Bei Fahrten ins Ausland sollte diese immer mitgeführt werden. Neben allen EU-Staaten ist als einziger afrikanischer Staat Marokko als Mitglied diesem Abkommen beigetreten. Somit nutzt die grüne Versicherungskarte nur zur Anreise nach Afrika.

Nicht erforderlich ist die grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt: Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Irland, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich (= EU-Mitglieder), Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Tschechische Republik, Slowenische Republik, Slowakei, Ungarn.

Hier gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.

Vorgeschrieben ist die grüne Karte bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Irak, Israel, Jugoslawien, Kroatien, Lettland Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Zypern.
Empfehlenswert
ist das Mitführen der Grünen Karte bei Fahrten in die Tschechische Republik und nach Italien. Hier fordert die Polizei nach Unfällen immer wieder die Grüne Karte.

Auto Versicherung für Westafrika

Die „Carte Brune“ ist eine Haftpflichtversicherung für die CDEAO Länder in Westafrika.  Man kann sich die „Carte Brune“  schon in Marokko besorgen. (GPS Versicherungsbüro N21 16.601 W16 31.677). Sie kostet für 3 Monate ca. 90 USD und gilt in Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Ghana, Guinea, Liberia, Mali, Mauretanien, Kamerun, R. Kongo, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo.

Auto Versicherung in Süd- und Ostafrika

Die „COMESA yellow card“ kostet für ein Jahr ca. 160 USD (kann aber auch für kürzere Zeit abgeschlossen werden) und gilt in Ägypten, Äthiopien, Angola, Botswana, Burundi, Djibuti, Eritrea, Kenia, DR.Kongo, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Ruanda, Sambia, Südafrika, Simbabwe, Somalia, Sudan, Swaziland, Tansania und Uganda.

Sowohl mit der „Carte Brune“ als auch mit der Yellowcard und anderen lokalen „Versicherungen“, die unterwegs abgeschlossen werden, ist die Wahrscheinlichkeit, im Schadensfall Geld von einer Versicherung erstattet zu bekommt, sehr gering. Als Ausländer und Tourist zahlt man meist direkt in bar, egal ob man schuld ist oder nicht.

Internationale Haftpflichtversicherung für Afrika

Es gibt sie, die Haftpflicht und Vollkaskoversicherungen für Afrika. Allerdings sind die Preise gesalzen. So bietet z.B. die Firma TourInsure, Spezialist für internationale PKW-, Motorrad- und Camper Versicherungen, ihre Afrika Autoversicherung zu folgenden Preisen an:

1 Monat € 208.-
3 Monate € 386.-
6 Monate € 653.-
12 Monate € 1.187.-

Wenn man jetzt denk, das sind doch vernünftige Preise, dann soll man damit Recht behalten. Ganz anders sieht es da schon bei der Vollkaskoversicherung aus.

Vollkaskoversicherung inkl. Haftpflicht, Feuer und Diebstahl für Afrika

Der angegebene Zeitwert muss die Zusatzausstattungen mit enthalten. Dieser Wert bildet die Grundlage für Ihren Schadensanspruch.

Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei  1  Monate   = € 1.131.-
Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei  6  Monaten = € 2.962.-
Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei 12 Monaten = € 5.037.-
Prämie bei Zeitwert von € 37.500.- bei 12 Monaten = € 8.482.-
Prämie bei Zeitwert von € 75.000.- bei 12 Monaten = € 11.850.-

Diebstahlversicherung / Teilkasko inkl. Haftpflicht für Afrika

Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei  1  Monate   = € 827.-
Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei  6  Monaten = € 2.194.- €
Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei 12 Monaten = € 3.752.- €
Prämie bei Zeitwert von € 12.500.- bei 12 Monaten = € 3.752.- €
Prämie bei Zeitwert von € 37.500.- bei 12 Monaten = € 6.048.- €
Prämie bei Zeitwert von € 75.000.- bei 12 Monaten = € 8.298.- €

Kein Ersatz für Diebstahlschäden in den ehemaligen Ostblockländern. Selbstbehalt je Kasko-Schadenfall € 2.500,-

Anbieter dieser Versicherung ist die AXA Versicherung AG / TourInsure GmbH, Herrengraben 5, 20459 Hamburg, Tel.: 040 / 25 17 21 50, Fax: 040 / 25 17 21 21 E-mail: Service@Tourinsure.de Internet: www.TourInsure.de

Wichtig ist darauf zu achten, dass alle bereisten Länder in der Versicherung aufgeführt sind. Lieber ein paar Länder mehr eintragen lassen, als am Ende in einem Land ohne Versicherung zu fahren. Wenn man sich für eine internationale Vollkasko-Versicherung entscheidet, werden die nationalen Versicherungen, die man abschließen muss, überflüssig. Man kann dies umgehen, indem man die grüne Versicherungskarte scannt, mit den bestätigten Ländern ergänzt und auf gelbem Papier ausdruckt. Versehen mit einem Bestätigungsstempel und mit einem Laminiergerät eingeschweißt, wird es alle Polizisten und Grenzkontrolleure überzeugen.

Fahrzeuge Steuerkosten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fahrzeugsteuer auf einer Fernreise niedrig zu halten. Die erste Möglichkeit ist, das Fahrzeug abzumelden. Man sollte in diesem Fall Farbkopien von Fahrzeug und Zulassungsschein machen. Nachteil ist, dass der Import nach Deutschland sehr aufwendig ist. Die zweite Möglichkeit ist eine sogenannte Saison-Anmeldung. Dabei muss man mindestens drei Monate das Fahrzeug anmelden. Vorteil: man spart den Rest des Jahres. Nachteil: man kann nur innerhalb des angemeldeten Zeitraums wieder nach Deutschland einreisen. Die dritte Möglichkeit ist, eine LKW Zulassung für den Geländewagen zu beschaffen. Dabei wird nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Gesamtgewicht versteuert.

Die Kfz-Steuer berechnet sich bei Lkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Liegt das Gesamtgewicht des Fahrzeuges bei nicht mehr als 3,5 Tonnen, beträgt die Steuer pro angefangene 200 Kilogramm:

bei einem Gesamtgewicht bis 2.000 Kilogramm: 11,25 Euro
bei einem Gesamtgewicht von 2.000 bis 3000 Kilogramm: 12,02 Euro
bei einem Gesamtgewicht von 3.000 bis 3500 Kilogramm: 12,78 Euro

Fahrzeug-Abmeldung: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung?

Seit 2007 ist die Entscheidungsnotwendigkeit für Fahrzeughalter, ob eine vorübergehende oder eine endgültige Abmeldung des Autos erfolgen soll entfallen. Bei der Abmeldung des Fahrzeuges kann man sich nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Das Auto wird automatisch für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, bevor es dann endgültig stillgelegt wird. Wird hingegen das Fahrzeug  dauerhaft abgemeldet, muss bei der Zulassungsstelle ein sogenannter Verwertungsnachweis erbracht werden. Diesen stellt auf Wunsch jede Annahmestelle für Altautos aus.

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