Krankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung deckt die meisten Kosten von akut auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland ab. Standardpolicen decken größtenteils einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Abzugrenzen ist die Auslandskrankenversicherung von Policen, die Auslandsaufenthalte ab 3 Monaten versichern. Auslandskrankenversicherungen werden oft auch als Zusatzleistungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften bei Automobilklubs oder Krankenzusatzversicherungen angeboten.

Die meisten privat versicherten Personen haben meist schon automatisch eine Auslandskrankenversicherten. Es lohnt sich aber allemal, die genauen Bedingungen des Vertrages aufmerksam zu lesen. (Auch das ganz kleingedruckte.)

Tipp: Die DKV bietet mit dem Programm „Reise-Krankenschutz bis zu 12 bzw. 36 Monaten“ eine sehr gute Versicherung an. Sie deckt folgende Leistungen ab: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen. 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 500 Euro pro Versicherungsjahr für zahnärztliche Leistungen, einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Heil- und Kostenplan und 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz, funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen sowie Kieferorthopädie. Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die Kosten wie die zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen vergütet. 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) sowie Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandagen und Korrekturschienen) bei Unfällen. 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen wie Krankenhausleistungen (freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern) einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung. 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Krankenrücktransport auch ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 Euro. Im Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis maximal 10.000 Euro

Die DKV deckt Rückholungen aus dem Ausland nur bis 500 €.

Spartipp: Rückholung u. Überführung im Krankheits- u. Todesfall etc., sind über die ADAC-Plus-Mitgliedschaft abgedeckt. Mit der ADAC Mitgliedschaft bekommt man auch das Carnet de Passage günstiger. In Verbindung mit einer Auslands-Reise-Krankenversicherung ist der „Rund-um-Schutz“ schon ganz ordentlich.

Krankenrückholversicherung

Bei den allermeisten Reise-Krankenversicherungen sind sogenannte Rückholtransporte bei Erkrankung im Ausland mit eingeschlossen, die von speziellen Flugrettungsdiensten übernommen werden. Mitglieder dieser Rettungsdienste erhalten meist schlechtere Leistungen als bei einem Gesamtpaket der Versicherung.

Es gibt bei manchen Reise-Kranken- bzw. Rückholversicherungen einen Satz, der zu beachten ist: „Wir übernehmen die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransportes aus dem Ausland nach Deutschland, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet ist und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist.“ Kein Arzt auf der Welt wird den Rücktransport für dringend „notwendig“ erachten und damit sich und seinem Land ein Armutszeugnis ausstellen. Beim Abschluss einer Rückholversicherung sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass ein Auslands-Krankenschutz integriert ist, ansonsten sonst lehnt man es ab, Sie auszufliegen. Und die Behandlungskosten im Ausland müssen noch zusätzlich getragen werden.

Die Krankenversicherung zu Hause

Die allermeisten Reisende investieren viel Zeit in das Recherchieren zur richtigen Auslandskrankenversicherung, um einen optimalen Versicherungsschutz im Ausland zu erhalten. Aber wie sieht es aus, wenn man zwischenzeitlich ein paar Wochen nach Deutschland muss? Oder nach einer einem Unfall oder einer schweren Krankheit, aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland kommt? Die grundsätzliche Frage ist, wie sinnvoll ist es, die bestehende Krankenversicherung in Deutschland zu behalten oder die Krankenkasse zu kündigen.

Die Anwartschaft

Im Falle einer gesetzlichen Versicherung ist die beste Möglichkeit, eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Diese ist meist für etwa 35 Euro pro Monat zu haben. Anwartschaft heißt, dass zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder in den Vertrag eingestiegen werden kann, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Personen, welche in der privaten Krankenversicherung sind, haben auch dort die Möglichkeit einer Anwartschaft. Hier gibt es die große und die kleine Anwartschaft. Es ist sinnvoll, mit der Versicherung über eine Anwartschaftsversicherung zu verhandeln, um gute Konditionen zu bekommen.

Tipp: Einige Auslandskrankenversicherungen beinhalten auch den Versicherungsschutz während des Aufenthalts im Heimatland. Dieser ist oft begrenzt auf ein bis drei Monate pro Versicherungsjahr.

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