Reisepass

Der Reisepass ist das wichtigstes persönliches Dokument auf Auslandsreisen. Der Reisepass  sollte mindestens ein halbes Jahr länger Gültigkeit haben als die angestrebten Visa. Der Reisepass ist für 10 Jahre zu gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Es ist sinnvoll, das Dokument rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen, da die Ausstellung, seit November 2007, als ePass der zweiten Generation erfolgt, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht. Je nach Auftragslage der Bundesdruckerei 4-6 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Zweitreisepass

Wenn eine größere Reise geplant wird und hierfür mehrere Visa parallel beantragen werden müssen, aber auch  aus Sicherheitsgründen (Verlust, Diebstahl), kann es sinnvoll sein, einen zweiten Reisepass zu beantragen. Versuchen Sie Ihre zuständige Passbehörde zur Ausstellung eines zusätzlichen Passes zu überreden! Für vielreisende Geschäftsleute im allgemeinen und Journalisten im besonderen ist der Besitz eines Zweit-Passes problemlos möglich. Machen Sie dem Sachbearbeiter klar, dass durch in Ihrem Reisepass bereits vorhandene Sichtvermerke verfeindeter Länder, die Sie bereisen möchten, möglicherweise das Visum verweigert wird. Dies ist beispielsweise bei Visa von Israel und Südafrika der Fall. Der Zweit-Pass wird bei der Passstelle mit Angabe von Gründen und einem zusätzlichen Passbild beantragt. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu zehn gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren.

Natürlich ist es nicht erlaubt, das Doppel zur Umgehung eventueller Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen zu benutzen. Da die Zweitpass Regelung in fast allen anderen Ländern unbekannt ist, sollten Sie unter allen Umständen vermeiden, dass der zweite Reisepass bei Grenzkontrollen oder bei der Visaerteilung im Ausland zum Vorschein kommt; Sie könnten sonst in Erklärungsnot geraten und als Passfälscher oder Spion verdächtigt werden.

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):

Reisepass – 32 Seiten 59 Euro
Reisepass – 48 Seiten 81 Euro

Personalausweis

Der  Personalausweis ist im Ausland eigentlich nicht zu gebrauchen und kann theoretisch zu Hause gelassen werden. Allerdings kann man den Personalausweis als Pfandhinterlegung auf gebraucht werden, da der Reisepass niemals aus der Hand gegeben werden sollte.

Tipp: Immer Kopien vom Reisepass anfertigen. Auch ein Scan der elektronisch hinterlegt wird ist sinnvoll, da er von jedem internetfähigen Computer aus abgerufen werden kann.

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