Aktuelle Reisewarnungen 29.8.2015

Aktuelle Reisewarnungen für Afrika des Auswärtige Amtes vom 29.8.2015

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Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab. Das Straßennetz ist 10.000 km lang. Lediglich 800 km davon sind befestigt. Nahezu alle befestigen Straßen sind mautpflichtig. Insbesondere in der Wüste sind die in den Karten eingezeichnet Straßen meist nur Pisten, d.h. mit leeren Fässern und alten Autoreifen markierten Streifen.

 

Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Das Risiko von Entführungen ist in ganz Nigeria gegeben. In den nördlichen Landesteilen Nigerias besteht ein erhöhtes Risiko gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe. Gewarnt wird daher vor Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Adamawa, Bauchi, in den nördlichen Teil von Plateau State (Jos und Umgebung) sowie nach Kano, Kaduna, Katsina, Gombe, Jigawa, Zamfara, Kebbi und Sokoto. Auch vor Reisen in den Bundesstaat Kogi wird gewarnt.

 

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Von Reisen nach Mali sowie Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Entführungen.

 

Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird generell gewarnt. Dies gilt auch für den Badeort Taba. Über den Nordsinai wurde der Ausnahmezustand verhängt. Von Reisen in das Nildelta außerhalb der Ballungszentren Kairo und Alexandria sowie von Reisen in das Niltal südlich von Kairo bis nördlich von Luxor wird abgeraten. Von individuell organisierten und nicht von staatlichen Sicherheitskräften begleiteten Überlandfahrten im Südsinai wird abgeraten. Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan. Es gilt nicht für Schiffstouren zu den historischen Städten und für den Nasser-See bis Abu Simbel. Ägypten kann über die Grenzübergänge in Taba von Israel, Sallūm von Libyen und Qusṭul-Aschkeit vom Sudan aus erreicht werden. Die Anreise über Libyen ist aber aufgrund der gegenwärtigen politischen Bedingungen nicht empfehlenswert.

 

Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

 

Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen außerhalb der Hauptstadt N´Djamena wird aufgrund der weiterhin bestehenden erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken gewarnt. Die Mobilität ist gering, da das Straßennetz sehr schlecht ist.

 

Zentralafrikanische Republik: Reisewarnung

Wegen der aktuellen schlechten Sicherheitslage und wieder aufgeflammter Rebellenkämpfe wird vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik ausdrücklich gewarnt. Auch in Bangui ist die Lage derzeit unübersichtlich, weshalb größte Vorsicht geboten ist.

 

Südsudan: Reisewarnung

Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen vor Ort wird geraten, das Land zu verlassen. Die Überlandstrassen sind überwiegend ausgebaut, weisen jedoch oftmals Straßenschäden auf. Viele Straßen, auch in der Hauptstadt Juba, sind “Dirt-Roads”, die oftmals von Felsen, Löchern und Wasser durchsetzt sind.

Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

 

Somalia: Reisewarnung

Vor Reisen nach Somalia und in die Gewässer vor Somalia wird eindringlich gewarnt. Theoretisch ist die Anreise mit dem Auto aus Äthiopien oder Kenia möglich, praktisch wegen fehlender Sicherheit jedoch nicht.

 

Demokratische Republik Kongo (Teilreisewarnung)

Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Orientale, Nord- und Süd-Kivu, Maniema und das nördliche Katanga (Tanganyika, Haut-Lomani, nördliches Haut-Katanga), wo immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen stattfinden.

 

Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Mauretanien wird abgeraten. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt. Mit weiteren terroristischen Anschlägen – auch gegen Ausländer – muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Zwischen der marokkanischen Grenze und der Mauretanischen Grenze existiert noch ein Teilstück, das nicht asphaltiert ist. Die Konvoipflicht für die Westsahara ist aufgehoben, im Grenzgebiet liegen jedoch noch viele Minen, so dass die Piste nicht verlassen werden sollte.

 

Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab sowie den Grenzgebieten zu den Nachbarländern ab. Eine Reise über die anderen Nachbarstaaten Mauretanien, Niger oder Libyen ist zeitaufwendig, kann aber ein echtes Abenteuer sein.

 

Libyen: Reisewarnung

Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt. Das Straßennetz des Landes umfasst etwa 85.000 km. Straßen führen von Tunesien, Algerien, Niger, aus dem Tschad und aus Ägypten nach Libyen.

 

Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti, dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels, Einreisen auf dem Landweg. Generell wird von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea abgeraten. Die Grenze zwischen Eritrea und Äthiopien ist seit dem Krieg geschlossen. Die Grenzen mit den Sudan und Dschibuti sind grundsätzlich geöffnet, werden bei Problemen aber immer wieder für Wochen oder Monate geschlossen.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Quellen WikiVoyage Auswärtiges Amt ua.

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