Entwicklungshilfe schönrechnen

Die Verpflichtung der G8-Staaten, ihre Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 um 50 Milliarden Dollar aufzustocken ist klar verfehlt. Die Verpflichtung der reichen Staaten 0,36% ihres Bruttosozialprodukts für die Entwicklungshilfe bereitstellen ist damit nicht erreicht worden. Diese Summe ist zwar nur die Hälfte dessen, was laut UNO nötig wäre um die Millenniumsziele zur Halbierung der Armut zu erreichen.  Aber so selbst die hälfte wollen die Statten der ersten Welt nicht aufbringen.

Obwohl die Industriestaaten ihre Entwicklungshilfe auf über 128.73 Milliarden Dollar im Jahr 2010 erhöht haben – ist dieser Betrag nur auf dem Papier vorhanden.
In der Realität steht heute nicht mehr Geld für die konkrete Hilfe zur Verfügung als vor ein paar Jahren. Der größte Teil der zusätzlichen Entwicklungshilfe resultiert aus Schuldenstreichungen. Anders als auf dem Entwicklungsgipfel 2002 in Monterrey beschlossen, wurde der Erlass nicht zusätzlich gewährt, sondern vollständig als Entwicklungshilfe angerechnet – obwohl viele der Schulden aus Anleihen stammen, die mit Entwicklung nichts zu tun hatten. Diese Gelder wurden damit nachträglich in Entwicklungshilfe umdeklariert.

Geber im Vergleich 2010

Die Entwicklungshilfestatistiken wurden schon in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder aufgehübscht. Seit 1979 werden Verwaltungskosten angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel auch die Gehälter und laufenden Kosten des zuständigen Ministeriums. 1984 kamen die Kosten für Studenten aus Entwicklungsländern dazu. Kommen also zehn Prozent der Studenten einer deutschen Universität aus Entwicklungsländern, werden automatisch zehn Prozent aller Kosten für diese Universität als deutsche Entwicklungshilfe angerechnet – auch wenn die  Absolventen später in Deutschland bleiben und hier als Ingeneure oder Ärzte arbeiten. Sogar Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Entwicklungsländern offiziell als Entwicklungshilfe. Mittlerweile werden sogar die Kosten für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber als Entwicklungshilfe angerechnet.

Auch Verpflichtungsermächtigungen gegenüber internationalen Organisationen gelten als Entwicklungshilfe – egal ob das Geld je abgerufen wird. Problematisch sind auch gebundene Kredite: Wenn nur ein Viertel der gewährten Summe als Zuschuss vergeben wird, gilt der gesamte Kredit als „Entwicklungshilfe“. Mit dieser sog. Mischfinanzierung werden vor allem Aufträge für die Wirtschaft der Industrieländer gesichert. Für Deutschland heißt das nach Angaben des BMZ: eine Milliarde Euro Entwicklungshilfe ziehen bis zu drei Milliarden Exporte und zwei Milliarden Euro öffentliche Einnahmen nach sich.

Gegenüber der Ausgaben für Entwicklungshilfe von 128.73 Milliarden Dollar pro Jahr stehen 1339 Milliarden Dollar für Rüstungszwecke (2010). Alleine auf die Vereinigten Staaten entfielen mit 547 Milliarden Dollar 45 Prozent aller Rüstungsausgaben was fast viermal soviel ist, wie die gesamte Entwicklungshilfe Etat Weltweit.

Damit sind alleine die Rüstungsausgaben der UN-Mitgliedsländer in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent auf 1,5 Billionen US-Dollar gewachsen. Das entspricht, rein rechnerisch, 217 Dollar pro Kopf der Erdbevölkerung.

Quelle: OECD / DAC / SIPRI / BMZ

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